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Abfallbeseitigung

Zum virtuellen Abfallwirtschaftsamt kommen Sie über:

=> Abfallwirtschaftsamt

=> Zu den Online-Formularen

Kontakt zum Abfallwirtschaftsamt per E-Mail unter: abfallwirtschaftsamt@kreis-reutlingen.de

=> Abfalltermine für die Gemeinde Grafenberg  (pdf-Datei, öffnet in einem neuen Fenster)


Müllabfuhr:

Am Montag, 26.07.2010 werden ab 06.00 Uhr der Gelbe Sack und Papier/Pappe abgeholt.

Am Mittwoch, 28.07.2010 werden ab 06.00 Uhr die Restmülltonnen abgeholt.


Sperrmüllabholung Online:

Hier können Sie die Abholung Ihres Sperrmülls online anfordern: =>Sperrmüllanforderung

Grüngutannahme
 

Am kommenden Samstag, 24.07.2010, erfolgt die Zu- und Abfahrt für die Grüngutannahme, wegen des Dorffestes, über die Kohlberger Straße.


Wie funktioniert es?
- Selbstanlieferung von April bis November
- Höchstmenge 2 m³

Was wird angenommen?
- Baum, Strauch- und Staudenmaterial
- Heckenschnitt
- Gartenabraum
- Verblühte und abgeerntete Pflanzenteile
- Grasschnitt und Laub
- Fallobst in kleinen Mengen
- Heu in kleinen Mengen

! Keine Küchenbfälle !

Annahmestelle:

Parkplatz beim Bolzplatz, Kohlberger Straße, Zufahrt über Feuerwehrmagazin/Bauhof
Abgabezeiten:
Vom 10.04.2010 bis 27.11.2010, immer samstags (außer feiertags)
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Beratung: 07121/480-5228
E.Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de

Sperrfristen zur Gülleausbringung im Winter 2009/2010
Aufgrund mehrerer Anfragen weist das Kreislandwirtschaftsamt Münsingen nochmals auf folgende Sperrfristen für flüssige Wirtschaftsdünger spwie Dünger mit wesentlichen Stickstoffgehalten hin: Die Sperrfristen für Ackerland geltem vom 01. November bis zum 31. Januar und für Grünland vom 15. November bis 31. Januar. Anfragen hierzu nimmt das Kreislandwirtschaftsamt unter der Rufnummer 07381/9397-7371 entgegen.


Bio-Tonne:

Wie funktioniert es?

  • Abholung 14-tägig
  • Bereitstellung ab 6.00 Uhr

Was wird abgeholt?

  • Küchenabfälle:
      z. B. Obst- und Gemüsereste, Speisereste (auch Fleisch, Wurst  und Fisch), Brot,  Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz, Papiertücher
  • Gartenabfälle: z. B. Fallobst, Laub, Hecken- und Rasenschnitt,  Strauch- und Staudenmaterial, Topfpflanzen, Unkräuter


Achtung:
Keine Asche, Blumentöpfe, Flüssiges (z. B. Suppen), Gummi,   Holz, Kehricht, kompostierbare Kunststofftüten, Kunststoff-Folien, Leder, Metall, bunt bedrucktes Papier, Plastiktüten,  Staubsaugerbeutel, Steine, Styropor, Windeln, Zigarettenkippen. 

Trotz zurückgehender Tagestemperaturen empfiehlt die  Abfallberatung, im Umgang mit der Bio-Tonne auf strikte  Hygiene zu achten. So ist es auch weiterhin ratsam, die Tonne in  den Schatten zu stellen und sie von Zeit zu Zeit mit Wasser  auszuspritzen und zu reinigen.
Unangenehme Gerüche lassen sich bei zu feuchtem Bioabfall auch  durch die Beimischung trockener Gartenabfälle verhindern.
Küchenabfälle sollten in eine Zeitung gewickelt, Knüllpapier in die Tonne hinzugegeben oder spezielle Papiertüten verwendet werden.

Ein besonderes Augenmerk legen Abfallberatung und Müllabfuhr  nach wie vor auf Fremdstoffe im Bioabfall. Nur einwandfrei gefüllte  Bio-Tonnen garantieren schließlich einen Kompost, der den strengen Qualitätsrichtlinien entspricht. Deshalb dürfen insbesondere Gegenstände aus Glas, Kunststoff und Metall auf keinen Fall in die  Bio-Tonne gegeben werden. Wer sich daran nicht hält, bekommt bei der Kontrolle durch die Müllwerker die "rote Karte". Die Tonne wird  nicht entleert, sondern der Verursacher verpflichtet, die Störstoffe auszusortieren.

Bei Fragen hilft die Abfallberatung des Landkreises Reutlingen gerne weiter.
Tel. 07121/480-2231,
E-Mail: abfallwirtschaftsamt@kreis-reutlingen.de
Informationen auch unter http://www.kreis-reutlingen.de/servlet/PB/menu/1073703_l1/index.html


 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Getrennte Sammlung und Verwertung von Elektrogeräten gesetzlich vorgeschrieben.

Was im Landkreis Reutlingen bereits seit Jahren gängige Praxis ist, wird jetzt bundesweit gesetzlich vorgeschrieben – ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen ab 24. März 2006 nicht mehr in die Restmülltonne sondern müssen wiederverwertet werden.

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert oder vermieden werden. Unvermeidliche Abfälle aus alten Elektrogeräten sollen auf hohem Niveau verwertet werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung die Belastung des Restabfalls mit Schadstoffen verringert.

Welche Geräte werden durch das ElektroG erfasst?

Alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Zeichen „durchgestrichene Abfalltonne“ gekennzeichnet: das Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht über die Restmülltonne entsorgt werden darf. Aber auch alte Geräte ohne Kennzeichnung müssen getrennt vom Restmüll gesammelt werden.

Kühlgeräte enthalten Kälte- bzw. Isoliermittel. In älteren Geräten sind dies überwiegend FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), die die schützende Ozonschicht der Erde zerstören. Bei der Verwertung werden die FCKW abgesaugt und sicher entsorgt. FCKW-freie Dämmstoffe können z.B. als Ölbindemittel wieder verwendet werden.

In IT-Geräten (Computer, Notebooks etc.) sowie in Unterhaltungselektronik finden sich wertvolle Edelmetalle und auch Aluminium, Kupfer, Zink oder Nickel, außerdem hochwertige Kunststoffe. Eine getrennte Erfassung der Altgeräte ermöglicht es, diese Wertstoffe zu nutzen. Zudem müssen problematische Stoffe entfernt und entsorgt werden: die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien sowie die Leiterplatten.

Fernseher und Monitore enthalten Blei und andere Schwermetalle, außerdem sind sie zerbrechlich und müssen deshalb unbedingt separat entsorgt werden. Die Giftstoffe werden sicher entsorgt, aus den Wertstoffen können zum Beispiel neue Bildschirme hergestellt werden.

Kleine Haushaltsgeräte wie Küchengeräte, Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte enthalten eine Vielzahl an Inhaltsstoffen. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen können Quecksilberschalter eingebaut sein. Auch Leiterplatten von Gameboys enthalten problematische Flammschutzmittel. Besonders diese Elektro-Kleingeräte haben bisher den Restmüll mit Schadstoffen belastet und müssen deshalb unbedingt getrennt erfasst und behandelt werden.

Auch ausgediente Leuchtstoffröhren müssen bruchsicher und getrennt von anderen Abfällen erfasst werden. Nur so gelangen keine giftigen Quecksilberdämpfe in die Umwelt und das Quecksilber kann kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

Was ändert sich für die Verbraucher?

Im Landkreis Reutlingen werden ausrangierte Elektrogeräte bereits seit mehreren Jahren bei der Sperrmüllsammlung und über das Problemstoffmobil getrennt gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt. Diese verbraucherfreundliche Sammlung hat sich bewährt und bleibt auch weiterhin unverändert bestehen.

Bei der Sperrmüllsammlung werden sperrige Elektrogeräte aus Haushalten einmal im Jahr kostenlos vor der Haustüre abgeholt. Elektro-Kleingeräte unter 30 cm Kantenlänge können  über das Problemstoffmobil, das 4 mal im Jahr an 58 Standorten Halt macht, kostenlos abgegeben werden.

Seit 24.März 2006 können nicht mehr brauchbare Elektrogeräte auch kostenlos beim Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich abgegeben werden. Hier können auch Händler, die Haushaltsgeräte kostenlos vom Endverbraucher zurückgenommen haben, unentgeltlich anliefern. Aus Kapazitätsgründen müssen größere Abgabemengen (ab 20 Stück) vorher angemeldet und zum Entsorgungszentrum Dußlingen-Rahnsbachtal gebracht werden. Für Anlieferer aus der Stadt Reutlingen steht außerdem die Sammelstelle bei der Neue Arbeit Zollern-Achalm e.V. im Industriegebiet Reutlingen-Betzingen und für Anlieferer aus der Stadt Metzingen der Wertstoffhof Metzingen zur Verfügung.

Öffnungszeiten:

Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich (an der L383 zwischen Reutlingen und Gönningen) und Entsorgungszentrum Dußlingen-Rahnsbachtal (Dußlingen, Gewerbegebiet Im Steinig)

Mo – Fr: 7.00 – 16.45 Uhr
Sa:         8.00 – 11.45 Uhr

Tel.: 07072/9188-50 (Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen)


Neue Arbeit Zollern-Achalm e.V., Täleswiesenstr. 14, 72770 Reutlingen-Betzingen

Fr:  8.00 – 17.00 Uhr
Sa: 8.00 – 12.00 Uhr

Tel.: 07121/51493-60


Wertstoffhof Metzingen, Ziegeleistraße 19, 72555 Metzingen

Mo. - Fr.: 7.00 - 17.00 Uhr
Sa:          7.30 - 11.30 Uhr

Tel.: 07123/925-258
Und hier finden Sie weiter Informationen zum Wertstoffhof Metzingen.

Ein Tipp der Abfallberatung: für noch funktionstüchtige Elektro- und Elektronikgeräte und andere Gegenstände hat das Landratsamt eine Internet-Gebrauchtwarenbörse eingerichtet. Hier können noch brauchbare Gegenstände aller Art angeboten und verschenkt werden. 

Für Fragen zum neuen Gesetz steht die Abfallberatung des Landratsamtes Reutlingen  unter Tel.: 07121/480-5222 zur Verfügung. Weitere Informationen sowie vielfältige Online-Dienstleistungen erhalten Sie unter

=> www.kreis-reutlingen.de (>Aufgaben von A-Z >Abfallwirtschaft).

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