25.10.2011
Änderung des Bebauungsplanes „Ortszentrum“
für das Flurstück Nummer 53/9 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch ? Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegung des Entwurfs
§ 13 Baugesetzbuch gefasst.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplanentwurf wird nun gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf liegt in der Zeit vom Montag, 24. Oktober 2011 bis Montag, 21. November 2011 auf dem Bürgermeisteramt Grafenberg, Bergstraße 30, Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Grafenberg, 14.10.2011
gez.
Holger Dembek
Bürgermeister
