25.10.2011
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltsatzung für das Jahr 2011
2011
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert
1. die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
erhöhen sich je um 190.000 € auf 4.360.150 €
die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes
erhöhen sich je um 200.000 € auf 1.877.000 €
2. im Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
bleibt unverändert bei 390.000 €
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
bleibt unverändert bei 0 €
§ 2 Kassenkreditermächtigungen
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 1.000.000 €
§ 3 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze ( Hebesätze ) für das Haushaltsjahr bleiben unverändert
Wie folgt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) bei 330 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) bei 310 v. H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer bei 360 v. H.
der Steuermessbeträge
Das Landratsamt Reutlingen hat mit Erlass vom 30.09.2011 die vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 liegen in der Zeit von Montag, 24.10.2011, bis einschließlich Mittwoch 02.11.2011, während den Sprechzeiten des Rathauses öffentlich aus. Gemäß § 81 Abs. 3 GemO wird auf diese Auslegung hingewiesen.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gez. Holger Dembek
Bürgermeister
