19.08.2010
I N N E N M I N I S T E R I U M
Passwesen;
Fehlerhafte Produktion von Reisepässen
71.840 Pässe produziert und ausgeliefert worden sind, die mit einem fehlerhaften Legendentext versehen wurden. Bei den betroffenen Dokumenten wurde im Legendentext der Passkarte das Feld „9. Behörde“ fälschlicherweise mit „6. Behörde“ abgedruckt, weiterhin wurde das Feld in der französischen Übersetzung fälschlicherweise mit „Authorité“ (statt Autorité) bezeichnet.
Die Gültigkeit der betroffenen Dokumente ist trotz der Abweichungen vom Muster des Rei-
sepasses nach § 1 der Passverordnung durch den fehlerhaften Legendentext nicht beeinträchtigt. Nach § 11 Passgesetz (PassG) würde sich eine Ungültigkeit von Pässen dann ergeben, wenn der Pass verändert worden wäre oder eine Eintragung nicht zuträfe. Unter Veränderungen werden Eintragungen verstanden, die nach der Passausstellung und nicht von der Passbehörde vorgenommen wurden und den Pass verfälschen. Eine unzutreffende Eintragung müsste sich auf Angaben zur Person des Passinhabers beziehen. Da die Fehler der Reisepässe vor der Ausstellung entstanden sind und keine persönlich-individuellen Angaben betreffen, sind die Pässe demnach nicht ungültig im Sinne des § 11 PassG.
Probleme für die Passinhaber sind gleichfalls nicht zu erwarten. Zum einen kommen ver-
gleichbare Produktionsabweichungen auch bei Pässen anderer Staaten regelmäßig vor und sind daher im internationalen Grenzverkehr bekannt. Zum anderen wurden durch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt sowohl die deutschen Grenzkontrollbehörden als auch die internationalen Institutionen für Dokumentensicherheit über die fehlerhaften Legendentexte informiert.
Für betroffene Passinhaber bietet die Bundesdruckerei eine kostenlose Reklamation der Dokumente an und übernimmt auch die ggf. notwendigen Zusatzkosten für eine Expressbeantragung.
Die Landratsämter werden gebeten, die Passbehörden zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar unterrichtet wurden.
gez. Christa Klingel
