Aktuelles: Gemeinde Grafenberg

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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplanänderung

Artikel vom 27.09.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Kleinbettlinger Straße Nord“ für den Teilbereich Flurstück 291/14

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenberg hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Kleinbettlinger Straße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB zu ändern.

Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO geändert.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kleinbettlinger Straße Nord“ für den Teilbereich Flurstück 291/14 in der Fassung vom 05.08.2024 wurde gebilligt.
Im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
 

Das Plangebiet liegt in der nördlichen Ortslage von Grafenberg, umfasst den östlichen Teil des Grundstück Weinbergstraße 1 und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Weinbergstraße,
  • im Osten durch den Einmündungsbereich der Weinbergstraße in die Kelterstraße,
  • im Süden durch die Kelterstraße,  
  • im Westen durch den bebauten Teil des Grundstück Weinberger Straße 1, Flst. Nr. 291/14.
 

Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 05.08.2024 maßgebend. Er ergibt sich aus dem rechts oben unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist eine städtebaulich geordnete Wohnbebauung zur weiteren Wohnraumschaffung im Innenbereich von Grafenberg. Im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung soll durch die Neufestsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche eine bessere bauliche Nutzung des Grundstücks gewährleistet werden. Einzelne Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen zur besseren baulichen Nutzung des vergleichsweise schmalen Grundstücks angepasst werden. Ansonsten sollen die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes beibehalten werden.

 

Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet in der Zeit vom 07.10.2024 bis 08.11.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Artenschutzgutachten können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Grafenberg unter der Internet-Adresse www.grafenberg.de eingesehen werden.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Artenschutzbericht im Rathaus Grafenberg, Bergstraße 30 während der Veröffentlichungsfrist zu den folgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Mo., Mi., Fr. jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do. von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse info(@)grafenberg.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

Grafenberg, 25.09.2024

 

Begründung (PDF-Datei)
Artenschutz-Übersichtbegehung (PDF-Datei)
Planentwurf (PDF-Datei)