Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Grafenberg
Landkreis Reutlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit -
Änderung des Bebauungsplans „Ziegelwasen, 2. Änderung“
für den Teilbereich Flurstück Nr. 1434/1
Gemeinde Grafenberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenberg hat am 17.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Änderung des Bebauungsplans „Ziegelwasen, 2. Änderung“ für den Teilbereich Flurstück Nr. 1434/1, Gemeinde Grafenberg, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Grafenberg hat am 17.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans „Ziegelwasen, 2. Änderung“ für den Teilbereich Flurstück Nr. 1434/1, Gemeinde Grafenberg, gebilligt und beschlossen diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.
Verfahren
Die Änderung des Bebauungsplans „Ziegelwasen, 2. Änderung“ für den Teilbereich Flurstück Nr. 1434/1 wird gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Die Grundzüge der Planung werden durch die geringfügige Erweiterung der Baugrenze und der Fläche für Nebenanlagen nicht berührt.
Die Voraussetzungen des § 13 Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch wird abgesehen.
Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss wird gleichzeitig gefasst und von einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans „Ziegelwasen, 2. Änderung“ für den Teilbereich Flurstück Nr. 1434/1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Anbaus zu einem bestehenden Wohngebäude geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden die Baugrenze und die Fläche für Nebenanlagen geringfügig erweitert. Damit wird den heutigen Nutzungsansprüchen Rechnung getragen.
Die städtebauliche Zielsetzung der bisherigen Festsetzungen bleibt gewahrt. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt.
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Siedlungsgebiets von Grafenberg und wird im Süden und Osten durch die Goethestraße begrenzt. In Richtung Norden und Westen ist es von Wohnbebauung umgeben.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 1434/1.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,06 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung mit dem Datum vom 19.12.2024.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung
von Montag, dem 13.01.2025 bis Freitag, dem 14.02.2025,
auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse www.grafenberg.de veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar:
Rathaus Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 14.02.2025, Stellungnahmen an info@grafenberg.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Grafenberg (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Grafenberg (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Grafenberg, den 09.01.2025
gez.
Volker Brodbeck
Bürgermeister