Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlbenachrichtigung
Durch das Rechenzentrum werden ab 15.01.2025 die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl an die Bürger zugestellt. Sobald Ihnen durch das Rechenzentrum Ihre Wahlbenachrichtigung zugeht, können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Eine vorherige Beantragung ohne die Wahlbenachrichtigung ist leider nicht möglich.
Sollten Sie bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus unter info@grafenberg.de oder unter der Tel. 07123/9339-11. Wir werden Ihnen dann so schnell wie möglich die Wahlbenachrichtigung zusenden.
Briefwahlunterlagen können erst zwischen dem 10.02.-21.02.2025 zugestellt werden!
Da der Druck der amtlichen Stimmzettel erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge (Ende Januar 2025) erfolgen kann, wird die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden erst Anfang Februar erfolgen. Daher erhalten die Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese voraussichtlich zwischen dem 10.02.2025 und dem 21.02.2025. Wir bitten Sie von vorzeitigen Anfragen abzusehen. Wir werden die Briefwahlanträge schnellstmöglich bearbeiten, sobald der Verwaltung die Stimmzettel geliefert werden!
Briefwahlunterlagen / Wahlscheinantrag bequem per Internet beantragen
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.grafenberg.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Internetwahlscheinantrag ist bis 20.02.2025, 12:00 Uhr freigeschaltet.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post DHL zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@grafenberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Sabrina Hielscher, Tel.: 07123-9339/11, E-Mail: s.hielscher@grafenberg.de