Landesfamilienpass 2025
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie - bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten.
- Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.
Landesfamilienpass plus Gutscheinkarte
Den Landesfamilienpass und die zugehörige Gutscheinkarte können Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Gemeinde abholen. Die Gutscheinkarte enthält Wertmarken für Einrichtungen, die Vergünstigungen mit dem Landesfamilienpass bieten. Daneben finden Sie auf ihr auch Wertmarken mit der Aufschrift „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“. Mit diesem können Sie viele staatliche Schlösser, Gärten und Museen – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besuchen. Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.
Die Inhaber von Landesfamilienpässen können die Gutscheinkarten für das Jahr 2025 im Bürgerbüro unter Vorlage des Landesfamilienpasses abholen. Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses können ebenfalls im Bürgerbüro gestellt werden.
Bitte buchen Sie zur Beantragung einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.