Aktuelles: Gemeinde Grafenberg

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Artikel vom 16.04.2025

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor einer bevorstehenden Reise Ihre Ausweisdokumente auf deren Gültigkeit. Einige Länder schreiben für die Ausweisdokumente eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten vor.

Ab dem 01.05.2025 gilt ein neues Lichtbildformat. Die Lichtbilder müssen mit einer Größe von

1600x1244 erfasst werden. Papierbilder sind weiterhin möglich bis 31.07.2025.

Digitales Lichtbild:

Der Rollout von PointID® ist vor einigen Wochen gestartet. Die ersten Behörden wurden erfolgreich mit Systemen beliefert. Die Gemeinde Grafenberg wurde noch nicht beliefert.

Zur Beantragung von einem Ausweisdokument benötigen Sie:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktuell gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Anwesenheit der ausweisberechtigten Person
  • Aktuelle Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei Verlust und Erstantrag
 

Bei unter 16- jährigen bei Beantragung eines Personalausweises und bei unter 18- jährigen bei Beantragung eines Reisepasses wird die Zustimmungserklärung beider Eltern / evtl. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung benötigt. Das Formular ist auf unserer Homepage verfügbar. Ebenfalls werden die Ausweise der Eltern benötigt.

 

Die Grundgebühr für einen Personalausweis beträgt für:

Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

 

Die Grundgebühr für einen Reisepass beträgt für:

Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)

 

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Sie können jedoch nicht mehr verlängert werden.

Die Bearbeitungszeit für den Personalausweis beträgt momentan 3 Wochen, für den Reisepass 6 – 8 Wochen. In den Sommermonaten kann die Bearbeitungszeit bei bis zu 12 Wochen liegen. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen. 

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können über deren Botschaften erfragt werden. Informationen erhalten Sie auch unter: www.auswaertiges.amt de.

Bitte buchen Sie zur Beantragung einen Termin über unsere Online-Terminvergabe, wenn dies nicht möglich ist rufen Sie uns an und wir buchen einen Termin für Sie.