Herbst
Verbraucherinformationen
Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Entwurfsverfasser, können Sie die Eintragungen in den Listen der Ingenieurkammer einsehen. Dort erfahren Sie, ob ein bestimmter Entwurfsverfasser Mitglied der Kammer ist. In diesem Fall erhalten Sie dort seine Adress- und Kontaktdaten sowie ein Kurzprofil seines Tätigkeitsbereichs. Diese Listen können Sie für Baden-Württemberg im Internet auf dem Portal der Ingenieurkammer Baden-Württemberg aufrufen.
Ob ein Entwurfsverfasser Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal "Insolvenzbekanntmachungen".
Bei Streitigkeiten zwischen Entwurfsverfassern und Konsumenten kann bei der Ingenieurkammer ein Schlichtungsausschuss gebildet werden. Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens wird dann versucht, eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.
Tipp: Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren erhalten Sie direkt bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Vertiefende Informationen
Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 28.01.2020 freigegeben.