Lebenslagen: Gemeinde Grafenberg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grafenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Herbst

Grafenberg

Herbst

Grafenberg
Mehr als ein
schöner Name

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern).

Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird,

  • muss er gesundheitlich unbedenklich sein,
  • darf er zu keiner Täuschung der Verbraucher führen und
  • muss er einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen.

Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt.

Beispiel: E 330 = Citronensäure

"E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist.
Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung.

Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden.

Beispiele für solche Klassen sind:

  • Konservierungsstoffe (verlängern die Haltbarkeit)
  • Säuerungsmittel (erhöhen den Säuregrad beziehungsweise verleihen einen sauren Geschmack)
  • Geschmacksverstärker
  • Feuchthaltemittel
  • Backtriebmittel
  • Verdickungsmittel
  • Farbstoffe

Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.

Freigabevermerk

21.06.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg