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Neuigkeiten, Bekanntmachungen und Hinweise der Gemeindeverwaltung

Informationsbericht des Ordnungsamtes zur Grabstein- und Grabkontr

Erstelldatum15.04.2026

Ab der Woche nach dem 1. Mai beginnt der Bauhof mit der Überprüfung der Standfestigkeit aller Grabsteine. Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung ihre Standhaftigkeit verlieren.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Würde. Damit dieser Ort für alle Besucherinnen und Besucher sicher und gepflegt bleibt, führt die Gemeinde regelmäßig eine sogenannte Grabstein- und Grabkontrolle durch.

Ab der Woche nach dem 1. Maibeginnt der Bauhof mit der Überprüfung der Standfestigkeit aller Grabsteine. Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung ihre Standhaftigkeit verlieren. Laut der Unfallverhütungsvorschrift muss jeder Grabstein regelmäßig auf seine Standsicherheit überprüft werden. Es wird hierbei mit einem horizontalen Druck an der oberen Breitseite des Grabsteines mit einer Druckkraft von 300 N, was ca. 30 kg entspricht, geprüft. Das geschieht mit Hilfe eines Kipp-Testers. Wenn bei dieser Kraft der Grabstein nicht nachgibt, ist die Standsicherheit gewährleistet. Sollte bei der Standfestigkeitsprüfung festgestellt werden, dass das Grabmal nicht die erforderliche Standfestigkeit aufweist, wird am Grabstein deutlich sichtbar der orange Aufkleber angebracht, mit der Aufforderung an den Grabnutzungsberechtigten, den Grabstein innerhalb einer angemessenen Frist sachgemäß zu befestigen. Weiterhin erfüllt dieser Aufkleber eine Warnfunktion für alle Besucher des Friedhofs. Die Grabstelleninhaber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Grabsteine ordnungsgemäß befestigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für alle Schäden, die durch umstürzende Grabsteine entstehen sollte, haftet. Diese Maßnahme dient somit insbesondere der Vermeidung von Unfällen durch lockere oder instabile Grabsteine.

Im Rahmen dieser Kontrolle wird nicht nur die Standfestigkeit der Grabsteine geprüft, sondern auch der allgemeine Zustand der Grabstätten begutachtet. Dazu gehören insbesondere:

  • die ordnungsgemäße Befestigung und sichere Aufstellung des Grabsteins,
  • der bauliche Zustand von Einfassungen, Abdeckplatten und sonstigen Grabelementen,
  • die allgemeine Pflege und Verkehrssicherheit der Grabstätte (z. B. keine losen Teile, keine Stolpergefahren),
  • die Einhaltung der Friedhofssatzung hinsichtlich Gestaltung und Bepflanzung.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie herzlich bitten, die Grabstätte Ihrer Angehörigen regelmäßig selbst zu kontrollieren. Achten Sie dabei insbesondere auf die Standfestigkeit des Grabsteins sowie auf einen ordnungsgemäßen und gepflegten Zustand der gesamten Grabstätte. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum würdevollen Erscheinungsbild unseres Friedhofs.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen sehr.

Bei Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Dürr, gerne zur Verfügung.

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