Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Logo Gemeinde GrafenbergDigitales RathausTerminvergabe

Neuigkeiten, Bekanntmachungen und Hinweise der Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses

Erstelldatum29.07.2026

Alle zwei Jahre aktualisieren die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte.

Gemäß § 196 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Baugesetzbuches -BauGB- sind aufgrund der Kaufpreissammlung für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung mindestens des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Alle zwei Jahre aktualisieren die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte. Nun liegen die neuen Werte zum Stichtag 01.01.2025 für die Städte Metzingen und Bad Urach sowie für die Gemeinden Dettingen, Grabenstetten, Grafenberg und Hülben vor und können über die Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Metzingen oder über das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes (BORIS-BW) kostenfrei abgerufen werden. 

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für die Mehrzahl der Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei immer auf ein fiktives Grundstück (das sogenannte Richtwertgrundstück), das mit seinen jeweiligen Merkmalen bei jedem Bodenrichtwert angegeben wird. 

Grundlage für die Ermittlung der Richtwerte sind alle Grundstückskaufverträge für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich, die von den Notaren an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse übermittelt werden. Für die Ableitung der Bodenrichtwerte zieht der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen die Kaufverträge der letzten 4 Jahre heran, deren Quadratmeterpreise mit Hilfe eines mathematischen Verfahrens auf die Merkmale des Richtwertgrundstückes und den Stichtag der Richtwertermittlung umgerechnet werden. Damit bilden die Bodenrichtwerte und insbesondere deren Vergleich die tatsächlichen Entwicklungen am Immobilienmarkt ab. 

Die nächste turnusmäßige Fortschreibung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 01.01.2027.  

Immer dann, wenn sich in einem Gebiet der Entwicklungszustand des Grund und Bodens ändert, wenn also beispielsweise landwirtschaftliche Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu baureifem Land wird, müssen die Gutachterausschüsse weitere Berechnungen anstellen. In diesen Fällen wird für den neuen Entwicklungszustand (im Beispiel für baureifes Land) auch der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung für die Grundsteuermessbeträge (01.01.2022) ermittelt. Entsprechendes gilt, wenn der Gutachterausschuss eine neue Bodenrichtwertzone einführt. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 werden von den Finanzämtern zur Bewertung für die Landesgrundsteuer herangezogen und können unter anderem über das Portal GRUNDSTEUER-B der Finanzverwaltung kostenfrei abgerufen werden.

Seite drucken