Bodenrichtwerte: Gemeinde Grafenberg

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Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen

Der gemeinsame Gutachterausschuss mit Sitz in der Stadt Metzingen ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium. Er ist nur an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), sowie an diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.

Aufgaben des Gutachterausschusses sind nach § 193 BauGB:

  • Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte der Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  •  Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten

Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses: Liste der Mitglieder (PDF-Datei)

Bodenrichtwerte 2023

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen hat für die Gemeinden Dettingen an der Erms, Grabenstetten, Grafenberg, Hülben und die Städte Bad Urach und Metzingen die Bodenrichtwerte beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind über das zentrale Bodenrichtwertsystem in Baden-Württemberg „Boris-BW“ einsehbar unter www.gutachterausschuesse-bw.de oder als PDF auf dieser Seite.


Bodenrichtwertkarte Grafenberg Außen- und Innenbereich (PDF-Datei)