Allgemeines: Gemeinde Grafenberg

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Der Gemeinderat - wichtigstes Organ der Gemeinde

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde Grafenberg.
Die rechtlichen Grundlagen für seine Arbeit sind in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg gesetzlich geregelt.
Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 wurden 11 Gemeinderäte und 1 Gemeinderätin für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Hinzu kommt der Bürgermeister, der Vorsitzender und zugleich stimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderats ist.

Die Kommunalpolitik wird wesentlich vom Gemeinderat bestimmt: Er legt die Grundsätze für die Arbeit der Kommunalverwaltung fest und trifft Entscheidungen, die alle Bereiche des Lebens in Grafenberg umfassen. Entsprechend groß sind die Anforderungen an die ehrenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
Ihre Arbeit beginnt lange vor der Gemeinderatssitzung. Mit Besichtigungen vor Ort, dem Durcharbeiten der Verwaltungsvorlagen, in Fraktionssitzungen sowie im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern bereiten sie sich auf die Beratungen vor.

Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben hat der Gemeinderat zwei Ausschüsse gebildet, den Verwaltungsausschuss und den Technischen Ausschuss. Die beschließenden Ausschüsse bereiten nicht nur die Entscheidungen des Gemeinderates vor, sondern entscheiden bis zu einer in der Hauptsatzung festgelegten Größenordnung selbst.