Mitteilungsblatt: Gemeinde Grafenberg

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Das Mitteilungsblatt zum Nachlesen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenberg

Veröffentlichung von standesamtlichen Nachrichten

Wegen Änderungen in der Datenschutzgrundverordnung darf das Standesamt keine standesamtlichen Nachrichten mehr zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zur Veröffentlichung weitergeben. Deshalb gibt es ab sofort keine entsprechenden Veröffentlichungen in den Zeitungen und im Mitteilungsblatt mehr.

Wie oft erscheint das Mitteilungsblatt? 
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenberg erscheint jeden Donnerstag. 

 

Erscheint das Mitteilungsblatt auch in den Ferien?
In den Sommer- und Weihnachtsferien erscheint gelegentlich kein Mitteilungsblatt. Auf die genauen Termine, zu denen kein Mitteilungsblatt erscheint, wird im Mitteilungsblatt vorher hingewiesen.

 

Was enthält das Mitteilungsblatt?
Im Mitteilungsblatt werden:

  • Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung, 
  • Bekanntmachungen der örtlichen Schulen, 
  • Bekanntmachungen der Kindergärten,
  • Bekanntmachungen der örtlichen Kirchengemeinden, 
  • Bekanntmachungen der Vereine, Verbände, Organisationen und Genossenschaften, 
  • Veranstaltungshinweise örtlicher Parteien, 
  • Bereitschaftsdienste und
  • private Anzeigen 

veröffentlicht.

 

Was darf nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden?
Nicht aufgenommen werden Berichte und Kommentare mit bundes- oder landespolitischem Inhalt, tages- und parteipolitische Beiträge ohne örtlichen Bezug sowie Beiträge, die

  • die Ehre einzelner Personen angreifen, 
  • gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, 
  • gegen die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde Grafenberg und der ihrer Bürger verstoßen sowie
  • anonyme Schriftsätze.

Da das Mitteilungsblatt keine Plattform für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten sein darf, werden außerdem nicht aufgenommen: 

  • Leserbriefe, 
  • Beiträge, die Auseinandersetzungen zwischen Interessengruppen, Einzelpersonen oder Personenvereinigungen, im privaten wie im öffentlichen Bereich, zum Inhalt haben. 


Wer bekommt das Mitteilungsblatt?
Das Mitteilungsblatt bekommen nur Abonnenten. Ein Abo (PDF-Datei) kann direkt beim NAK Verlag (Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co.KG.) bestellt werden. 

 

Was kostet das Mitteilungsblatt? 
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grafenberg kostet 27 Euro im Jahr.

 

Wann ist Redaktionsschluss?
Redaktionsschluss für die Vereins- und Kirchennachrichten ist jeweils Dienstag um 12:00 Uhr. Abweichende Termine (z.B. bei Feiertagen) werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

 

Wer ist für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes verantwortlich? 
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Bürgermeister Volker Brodbeck oder sein Vertreter im Amt.

 

Wie ist die Redaktion zu erreichen?
Gemeinde Grafenberg
Bergstraße 30
72661 Grafenberg
Telefonnummer: 07123 9339-11
Faxnummer: 07123 9339-33
s.hielscher(@)grafenberg.de