Wahlen: Gemeinde Grafenberg

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Wahlen

Landtagswahl 08.03.2026

Wichtige Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026

  • Für die Landtagswahl am 08.03.2026 wurde die Gemeinde Grafenberg als Repräsentativer Briefwahlbezirk ausgewählt. 
    Sollten Sie Briefwahl beantragen, beachten Sie bitte folgende Info. (PDF-Datei)

  • Wahlbenachrichtigungen
    Die Wahlbenachrichtigungen in Form eines Briefes mit der Aufschrift "Amtliche Wahlbenachrichtigung" für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurden letzte Woche durch die Deutsche Post zugestellt. Sollten Sie bis spätestens 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte persönlich an die Gemeinde Grafenberg. Damit die Zustellung möglich ist, bitten wir Sie um korrekte Beschriftung Ihres Briefkastens.  Den Antrag auf Briefwahl finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diesen können Sie per Post an uns senden oder in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Die Antragsstellung ist auch über das Internet mit Ihrem Handy (QR-Code der Wahlbenachrichtigung scannen) oder über www.grafenberg.de möglich.

  • Internetwahlscheinantrag - Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
    Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.grafenberg.de an. Beim Aufruf des Links briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@grafenberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

    
  • Erklärfilme zur Landtagswahl bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW) abrufbar 

Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg? Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme? Und worauf muss man in der Wahlkabine achten? Auf diese und viele andere Fragen geben die neuen Erklärfilme der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Antworten. Die Animationsfilme richten sich an alle Wahlberechtigten. Sie sind auch für den Einsatz im Unterricht oder für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet.

Drei Erklärfilme wurden zudem in Leichter Sprache erstellt, damit sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen über die Landtagswahl informieren können. Diese Erklärfilme sind eine Gemeinschaftsproduktion der LpB und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nora Welsch.

Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB zur Verfügung.

 

Alle Videos zum kostenlosen Download finden Sie hier:

Alle Filme sind unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 erschienen. Sie dürfen also überall kostenlos ausgestrahlt werden – nicht nur an Schulen, sondern beispielsweise auch an kommunalen Infotafeln, im Kino oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke und eine Bearbeitung der Erklärfilme sind nicht erlaubt. Mit dem Herunterladen der Videos werden diese Bedingungen akzeptiert.

 

Zu den einzelnen Videos:

„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)

Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantworte.

 

„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)

Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet.

 

„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)

Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet.

 

„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)

Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet.

 

LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.

 

Kontakt für Rückfragen:

Claire Mossom

Fachreferentin Grundschule

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20

70173 Stuttgart

Telefon: 0711/16 40 99-48

E-Mail: Claire.Mossom@lpb.bwl.de

 

Kata Kottra

Fachreferentin Social Media

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20

70173 Stuttgart

Telefon: 0711/16 40 99-52

E-Mail: Kata.Kottra@lpb.bwl.de

 

Ihre

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)

Stabsstelle Kommunikation und Marketing

Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

Tel.: 0711/164099-0

E-Mail: presse@lpb.bwl.de; marketing@lpb.bwl.de

Die LpB im Internet: www.lpb-bw.de

Ergebnis Bundestagswahl 2025

Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Europawahl und der Kommunalwahlen vom 09.06.2024

Gruppenauskünfte aus dem Melderegister an Parteien anlässlich der Bundestagswahl 2021 -Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

 

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangegangenen Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitigen Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

 

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

 

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

 

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführte Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.

 

Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung weitergeleitet. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, eingelegt werden.

Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum.

 

Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.

 

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerspruch.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressverzeichnis in Buchform) verwendet werden.

 

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Grafenberg, Bergstraße 30, 72661 Grafenberg, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.