Diensleistungen: Gemeinde Grafenberg

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grafenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Herbst

Grafenberg

Herbst

Grafenberg
Mehr als ein
schöner Name

Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • eine deutsche Approbation oder
  • eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.

Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.

Formulare

Voraussetzungen

Um die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden, müssen Sie

  • Tierärztin oder Tierarzt sein,
  • im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein(wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
  • in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.

Die Unterlagen erhalten Sie

  • bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder
  • im Internet zum Herunterladen

Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch mit der Post zu, wenn Sie sie dort unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift telefonisch (+49 711-722 86 32-11) oder mit E-Mail an appl@ltk-bw.de anfordern.
Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnungen und weitere Informationen.

Zur Anmeldung senden Sie die erforderlichen Unterlagen mit der Post an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist aufgrund der im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegenden Unterlagen nicht möglich.

Fristen

Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.

Unterlagen

  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
  • ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anmeldeunterlagen

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.

Kosten

Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.
In der Regel beträgt sie wenige Arbeitstage.

Bezugsort

Sonstiges

Durch einen Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands werden Sie automatisch Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer.

Sie können freiwilliges Mitglied in der Landestierärztekammer Baden-Württemberg bleiben, wenn Sie

  • Ihre tierärztliche Tätigkeit ins Ausland verlagern oder
  • Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, ohne tierärztlich tätig zu sein und
  • zuvor Pflichtmitglied der Kammer waren,

Verwendung Ihrer Daten:

Ihre Daten werden von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg für Zwecke der Kammerverwaltung im Rahmen des § 7 Landesdatenschutzgesetz (LDSG BW) erhoben und verwaltet. Dazu gehört die Weitergabe Ihrer Versandanschrift an die Schlütersche Fachmedien GmbH zur Zustellung des Deutschen Tierärzteblatts (DTBl.) an Sie.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Landes-Datenschutzgesetzes ist gewahrt.

Zuständigkeit

Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 722 8632-0

Freigabevermerk

25.07.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg