Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
-
Anmeldung beim Finanzamt
Anmeldung beim Finanzamt
-
Berufsausübung
Berufsausübung
-
Eintragung in die Architektenliste
Eintragung in die Architektenliste
-
Hinweise für ausländische Freiberufler
Hinweise für ausländische Freiberufler
-
Steuerliche Aspekte
Steuerliche Aspekte
-
Überblick
Überblick
-
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformationen