Lebenslagen: Gemeinde Grafenberg

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Verbraucherinformationen

Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gewerbetreibenden, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen.

Gewerbetreibende, die zulassungspflichtige Handwerksberufe ausüben, sind in der Handwerksrolle eingetragen. Wenn Sie wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.

Achtung: Um eine Auskunft aus dem Gewerberegister oder der Handwerksrolle zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal Insolvenzbekanntmachungen.

Möchten Sie sich über einen Gewerbetreibenden der Handwerksberufe beschweren, können Sie dies im Rahmen des Kundenbeschwerdeverfahrens bei der regionalen Handwerkskammer tun. Auf freiwilliger Basis versucht die jeweilige Handwerkskammer zu vermitteln. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitgliedsbetrieben zu erreichen.

Tipp: Nähere Informationen zu den Beschwerdeverfahren erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer in Baden-Württemberg.

Die Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 30.01.2015 freigegeben.