Aktuelles: Gemeinde Grafenberg

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Wichtige Information für Bauherren

Artikel vom 18.12.2023

Landesbauordnung:

Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Mit diesem Gesetz ist eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) verbunden, insbesondere um die Rahmenbedingungen zur Einführung des “Virtuellen Bauamts” zu schaffen. Die Änderung der Landesbauordnung ist am 25. November 2023 in Kraft getreten.

 

Das Gesetz enthält insbesondere die folgenden

wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung:

 
  • Anträge und Bauvorlagen werden künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden, also dem Landratsamt Reutlingen eingereicht (nicht mehr bei der Gemeinde Grafenberg). Diese Änderung gilt für Bauherren ab dem 11.12.2023.
  • Das Landratsamt Reutlingen stellt die eingereichten Anträge und Bauvorlagen unverzüglich der Gemeinde Grafenberg bereit.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, erteilt werden soll, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen über das Bauvorhaben.
  • Baurechtsbehörden müssen auch allen nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben.
  • Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.
  • Im Kenntnisgabeverfahren hat die Baurechtsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen dem Bauherrn den Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen elektronisch in Textform zu bestätigen.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden.
  •  Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.
  • Anträge, welche vor dem 11.12.2023 bei der Gemeinde Grafenberg eingereicht wurden, werden in der Übergangsfrist wie bislang zu Ende bearbeitet.